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KfW fördert private Lade­station

Ab den 24.11.2020 ist es möglich einen Antrag auf Förderung zustellen.
Der Antrag für die Förderung muss vor der Bestellung der Lade­station (z. B. Wallbox) beantragt werden.

  • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
  • Für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter

Wer wird gefördert?

  • Private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter können mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten eine Lade­station installieren
  • Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Was wird gefördert?

  • Lade­stationen an Stell­plätzen die nur privat zu­gänglich sind
  • Lade­stationen in Garagen die nur privat zu­gänglich sind
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten

Nicht gefördert werden Öffentlich zugängliche Lade­stationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tief­garage eines Büro­gebäudes

Alle Informationen gibt es bei der KfW

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