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KfW fördert private Ladestation
Ab den 24.11.2020 ist es möglich einen Antrag auf Förderung zustellen.
Der Antrag für die Förderung muss vor der Bestellung der Ladestation (z. B. Wallbox) beantragt werden.
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter können mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten eine Ladestation installieren
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Was wird gefördert?
- Ladestationen an Stellplätzen die nur privat zugänglich sind
- Ladestationen in Garagen die nur privat zugänglich sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Nicht gefördert werden Öffentlich zugängliche Ladestationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Bürogebäudes>
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